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Wie Prüfung und Aufsicht zusammenwirken

Pflegequalität sichern: Prüfdienste und Aufsichtsbehörden arbeiten zusammen

Ein aktueller Fall verdeutlicht, wie Qualitätsprüfungen und Heimaufsicht mit ihren unterschiedlichen Aufgaben zu einer gemeinsamen Einschätzung und zum Schutz pflegebedürftiger Menschen beitragen können. Dabei kommt es auf klare Zuständigkeiten, einen verlässlichen Informationsaustausch und eine gute Abstimmung zwischen den beteiligten Stellen an. Diese Aspekte spielen auch bei der Diskussion um den aktuellen Gesetzesvorschlag in Bayern eine wichtige Rolle.

Das Wichtigste in Kürze

  • Careproof prüfte eine Einrichtung bereits 2025 und sprach Empfehlungen zur Beseitigung von Qualitätsdefiziten aus.
  • Die Landesverbände der Pflegekassen beauftragten eine Wiederholungsprüfung für Anfang 2026.
  • Im weiteren Verlauf des Jahres fanden insgesamt fünf Prüfungen durch Careproof im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen statt.
  • Der Fall zeigt beispielhaft, wie Prüfdienste und Aufsichtsbehörden mit unterschiedlichen Zuständigkeiten zusammenarbeiten können.

Gemeinsames Vorgehen mit unterschiedlichen Aufgaben

Careproof prüfte die Einrichtung 2025 und griff dabei festgestellte Auffälligkeiten und Defizite auf. Die Landesverbände der Pflegekassen beauftragten eine Wiederholungsprüfung für Anfang 2026. Im weiteren Verlauf des Jahres fanden insgesamt fünf Prüfungen durch Careproof statt. Zugleich fand ein regelmäßiger, intensiver Austausch zwischen Careproof und der Heimaufsicht statt.
Der Fall macht beispielhaft deutlich, wie Prüfungen, fachliche Empfehlungen und der Austausch zwischen den beteiligten Stellen ineinandergreifen können. Dabei geht es nicht allein um die Feststellung von Auffälligkeiten und Defiziten, sondern auch darum, Entwicklungen im Blick zu behalten und die jeweiligen Zuständigkeiten wirksam einzubringen.

Unterschiedliche Aufgaben, gemeinsames Ziel

Prüfdienste wie Careproof prüfen im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen die Qualität der Versorgung. Sie prüfen, ob die fachlichen Anforderungen erfüllt werden, sprechen Empfehlungen zur Qualitätsverbesserung aus und beraten Einrichtungen zu fachlichen Fragen. Careproof übernimmt bundesweit einen Teil der gesetzlichen Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen.
Die Heimaufsicht – in Bayern die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) – überwacht die Einhaltung ordnungsrechtlicher Vorgaben. Bei festgestellten Gefahren oder erheblichen Mängeln kann sie behördliche Maßnahmen ergreifen. Im aktuellen Fall gehörten dazu Maßnahmen der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Zusammenarbeit stärkt den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner

Wirksame Kontrolle beruht auf dem Zusammenspiel verschiedener Aufgaben und Zuständigkeiten. Ein abgestimmter Informationsfluss, klare Rollen und die Nachverfolgung vereinbarter Maßnahmen können dazu beitragen, die Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu schützen und weiterzuentwickeln.
Prüfdienste und Heimaufsichten leisten dazu unterschiedliche, sich ergänzende Beiträge: fachliche Qualitätsprüfung und Beratung auf der einen Seite, ordnungsrechtliche Aufsicht und behördliche Handlungsmöglichkeiten auf der anderen. Der aktuelle Fall veranschaulicht, wie diese Aufgaben in der Praxis zusammenwirken können..
Diese Erfahrungen sind auch für die Diskussion um den aktuellen Gesetzesvorschlag in Bayern relevant. Bei der Weiterentwicklung der Kontrollen sollte im Mittelpunkt stehen, wie die jeweiligen Zuständigkeiten sinnvoll aufeinander abgestimmt werden und wie die Versorgung pflegebedürftiger Menschen verlässlich geschützt und verbessert werden kann.

Qualitätsprüfung mit Verantwortung

Careproof sieht Qualitätsprüfungen als wichtigen Beitrag zu Transparenz und nachhaltiger Qualitätsentwicklung. Der aktuelle Fall zeigt beispielhaft, dass Prüfdienste und Aufsicht unterschiedliche, aber aufeinander bezogene Aufgaben erfüllen. Maßstab bleibt eine fachgerechte, sichere und personzentrierte Versorgung. Die Verantwortung für die jeweils erforderlichen Maßnahmen liegt bei den zuständigen Akteuren.