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Warum eine bundeseinheitliche Pflegefachassistenz-Ausbildung

Bundeseinheitliches Berufsprofil

Für die Pflegeassistenz-Ausbildungen gab es bisher 27 verschiedene landesrechtlich geregelte Pflegehilfe- und Pflegeassistenz-Ausbildungen. Ein heterogenes Ausbildungsbild in der Pflegelandschaft mit unterschiedlichen Kompetenzen dieser Berufsgruppe ist entstanden.
Nun wird ein bundeseinheitliches und eigenständiges Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. Die Ausbildung soll zur Sicherung des Personalbedarfs der Pflege in Deutschland beitragen und die Pflegefachpersonen entlasten.
Die Fachkommission nach dem Pflegeberufe-Gesetz hat den Rahmenlehrplan und den Rahmenausbildungsplan erarbeitet, womit die Pflegeschulen und praktischen Ausbildungsträger fachlich fundierte Vorschläge zur inhaltlichen Ausgestaltung erhalten.

Das sieht die generalistische Pflegefachassistenz-Ausbildung sieht im Kern vor

  • Die Berufsbezeichnung lautet „Pflegefachassistentin“, „Pflegefachassistent“ oder „Pflegefachassistenzperson“.
  • Die Ausbildungsdauer beträgt 18 Monate, in Teilzeit bis zu 36 Monaten
  • Die Ausbildungsvoraussetzung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss, möglich ist auch eine Zulassung ohne Schulabschluss bei einer positiven Bewertung der Pflegeschule.
  • Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen: stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege.
  • Die Ausbildung enthält einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung.

Kompetenzerwerb in der generalistischen Pflegefachassistenz-Ausbildung

  • Unterstützung bei der Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs
  • Planung der Pflege in nicht komplexen Pflegesituationen von Menschen aller Altersstufen
  • Beteiligung an der Evaluation der Pflege
  • Unterstützung bei der Lebensgestaltung und in palliativen Situationen
  • Berücksichtigung der qualitätssichernden Durchführungsstandards
  • Eigenständige Durchführung von geeigneten medizinischen Aufgaben, z. B. s. c. Injektionen nach Delegation durch eine Pflegefachperson
Für zukünftige Qualitätsprüfungen bedeutet dies, dass die Pflegefachpersonen durch Pflegefachassistenten entlastet und professionell unterstützt werden. Sie können einen erheblichen Anteil zu Pflegeprozesssteuerung und Evaluation beitragen und Menschen in nicht komplexen Pflegesituationen eigenständig versorgen. Der Einsatz im Bereich der medizinischen Behandlungspflege ist eine Ergänzung und sichert einen kontinuierlichen Versorgungsablauf für die pflegebedürftigen Menschen. Durch eine bundeseinheitliche Ausbildungsregelung sollten die Qualitätsanforderungen auf einem gleichen bundesweiten Niveau liegen.
Die Pflegefachassistenten werden die Qualitätsprüfungen begleiten können und stehen dem Prüfteam fachlich zur Seite. Durch die Schaffung dieser Berufsgruppe mit einer bundeseinheitlichen Ausbildungsregelung, die das Berufsbild stärker pflegerisch-medizinisch profiliert, wird die Versorgungsqualität in Deutschland weiter gesichert.