Praxiserfahrungen zur QPR ambulant
Über die neue Prüfsystematik in ambulanten Pflegeeinrichtungen
Das Wichtigste in Kürze
- Die neue Auswertungssystematik wird von Mitarbeitenden der ambulanten Pflegeeinrichtungen gelobt
- Es wird eine inhaltliche „Brücke“ zwischen den einrichtungsbezogenen und personenbezogenen Qualitätsaspekte gesehen
- Die Zuordnung in die korrekten Subgruppen fällt den Pflegeeinrichtungen schwer
- Die hohen Hürden der HKP-Richtlinie zur Verordnung „Behandlung chronischer Wunden“ (Ziffer 31a) erschweren eine Versorgung durch ambulante Pflegeeinrichtungen
Fachgespräche auf hohem Niveau
Die Prüferinnen und Prüfer bemerken ein hohes Interesse der Mitarbeitenden am neuen Prüfsystem. Es wird der ganzheitliche Blick auf den gesamten Pflegeprozess gelobt, losgelöst von den durchgeführten Leistungen. Auch im Fachgespräch sehen Mitarbeitende eine hohe Nachhaltigkeit bei dem Transfer auf die anderen versorgten Personen, welche nicht in die Stichprobe einbezogen sind.
Mit Blick auf begrenzte Zeitressourcen während der Qualitätsprüfung wird ein hoher Gewinn bei der Reduktion des sogenannten Strukturteils gesehen. Es werden nun Daten erhoben, welche für die Einrichtung relevant sind und nicht nur einen statistischen Charakter haben. Es kann von den Mitarbeitenden der Pflegeeinrichtung eine inhaltliche Brücke zwischen den einrichtungsbezogenen und personenbezogenen Qualitätsaspekten auf pflegefachlicher Ebene hergestellt werden.
Einen großen Beratungsaufwand sehen die Prüferinnen und Prüfer bei der Zuordnung in die Subgruppen, aus welchen eine richtlinienkonforme Stichprobe erstellt wird. Viele Einrichtungen haben keinen Zugriff auf die Gutachten zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit, woraus die Einschätzung des Medizinischen Dienstes oder Medicproof abgeleitet werden könnte. Oft erfolge eine Einschätzung anhand der erbrachten Leistungen, welche aber nicht die Einschränkungen in der Selbständigkeit vollumfänglich erfassen. Auch Softwarelösungen zur Pflegedokumentation, welche eine Gruppenerfassung anbieten, sind fehleranfällig. Hier unterstützen intensiv die Prüferinnen und Prüfer in einer pflegefachlichen Einschätzung. Eine weitere Problematik entwickelte sich durch die Veränderungen der HKP-Richtlinie 2024, wo die fachlichen Vorgaben zur Versorgung chronischer Wunden deutlich angehoben wurden. Durch die Vorgaben, dass besonders qualifiziertes Pflegepersonal vorgehalten werden muss, um die HKP-Verordnung (Ziffer 31a) durchzuführen, erfolgt die Wundversorgung mittlerweile durch Wundmanager, Wundzentren oder direkt in den Hausarztpraxen.
Eine Verordnung wird den ambulanten Pflegeeinrichtungen nicht mehr zugeteilt oder kann auch aufgrund des Fachkräftemangels nicht angeboten werden. Durch die klare Differenzierung zwischen einer Verordnung zur Versorgung akuter und chronischen Wunden erfolgt mehrheitlich nur noch eine Verordnung von akuten Wunden im ambulanten Setting.
Beratung als Teil der Prüfung
Die Prüferinnen und Prüfer betonen, dass aufgrund der neuen QPR nicht anders gepflegt wird, aber die neue Prüfsystematik kann die Breite der Versorgung besser darstellen. Es können auch erbrachte Leistungen bewertet werden, welche nicht über die früher festgelegten Leistungskomplexe definiert wurden.
Besonders profitieren die ambulanten Pflegeeinrichtungen bei der häuslichen Versorgung von Menschen mit demenziellen Veränderungen, hier wird der flankierende Aufwand deutlicher betrachtet. Auch werden Pflegephänomene über alle Qualitätsaspekte betrachtet, was eine deutliche Aufwertung zum Beispiel beim Schmerzmanagement bedeutet. Die neue Bewertungssystematik erlaubt auch eine individuellere Beratungsleistung, wo zum Beispiel ein Risiko zu einer negativen Folge durch das Prüfteam erkannt wird, eine dichotome Bewertungssystematik (ja/nein) konnte dies nicht abbilden.
Fazit
Die neue QPR ist nachhaltiger für die ambulanten Pflegeeinrichtungen, die Erfahrungen der Prüferinnen und Prüfer wird eingefordert, der Wissenstransfer im Fachgespräch ist intensiver. Bestimmte Leistungen sind aber nicht regelhaft prüfbar, da sich die gesetzlichen Vorgaben und die personellen Ressourcen verändert haben (insbesondere Wundversorgung). Der Fachkräftemangel mit besonderen Qualifikationen führt dazu, dass bestimmte Leistungen nicht mehr angeboten werden. Pflegedienste können somit nicht ihre gute Pflegequalität in der Behandlungspflege darstellen. Die Einordnung für die Subgruppen ist für Pflegedienste ohne Einblick in die Pflegegradgutachten schwierig, eine Softwarelösung ohne pflegefachliche Betrachtung des gesamten Pflegebedarfs (ungeachtet der gebuchten Leistungen) ist fehleranfällig und schwächt den Blick auf das Gesamte. Mitarbeitende in ambulanten Pflegeeinrichtungen zeigen sich hochmotiviert, sich mit der neuen Prüfsystematik auseinanderzusetzen und sehen eine Qualitätsprüfung oft auch als Mittel, ihre gute Leistung zu präsentieren.
Für das Interview standen Frau Susanne Richter-Sittard, Frau Cäcilia Birkenmeyer und Herr Martin Kammerich zur Verfügung, herzlichen Dank.