PKV-Prüfdienst
The Beginning
Die im Jahr 2010 eingestellten Prüferinnen und Prüfer standen vom ersten Tag an hochmotiviert in den Starlöchern, um Qualitätsprüfungen durchzuführen. Doch was uns fehlte waren Prüfaufträge der Landesverbände der Pflegekassen.
Zum Glück gab es Einrichtungen, die freiwillig einer "simulierten Qualitätsprüfung" zugestimmt haben. So konnten wir unsere Fähigkeiten schon mal testen.
Geduld, unzählige Gespräche mit den Landesverbänden sowie eine Gesetzesänderung waren nötig – doch am 20. September 2011 kam der Durchbruch! Die ersten beiden Qualitätsprüfungen, beauftragt von den Landesverbänden der Pflegekassen in Sachsen, gingen an den Start. Unsere Freude war gigantisch. Mit diesem Startschuss brach das Eis: Weitere Landesverbände folgten dem Beispiel und erteilten dem Prüfdienst der PKV fortan deutschlandweit ihre Aufträge.
Seitdem hat sich einiges verändert. Wir waren zu Beginn so froh endlich prüfen zu dürfen, dass wir alle individuellen Wünsche und Vorstellungen der Landesverbände erfüllt haben. Somit hatten wir nicht nur den Prüfkatalog im Analyser, sondern auch noch diverse landesspezifische Worddateien im Auftrag der Landesverbände auszufüllen.
Mit aktuell gültigen Qualitätsprüfungs-Richtlinien haben sich die Prüfgrundlagen weiterentwickelt. Inzwischen haben wir in allen Settings Richtlinien, die festgelegte Kriterien beinhalten, in sich abschließend sind und keine individuellen Informationswünsche einzelner Landesverbände vorsehen, so dass die Wunschliste obsolet ist.
Die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) verändern die Arbeit von Prüforganisationen grundlegend:
- Weg von starren Vorgaben: Früher zählten oft dokumentierte Nachweise und formale Ja/Nein-Antworten.
- Hin zum Einzelfall: Heute steht im Mittelpunkt, wie gut die Pflege auf die persönlichen Bedürfnisse und den tatsächlichen Bedarf des Menschen abgestimmt ist.
- Mehr Realismus: Die Qualität zeigt sich im echten Pflegealltag und nicht nur auf dem Papier.
Auch die Rolle der Prüferinnen und Prüfer hat sich entwickelt:
- Hohe fachliche Kompetenz: Gutachterinnen und Gutachter brauchen mehr denn je fundiertes Fachwissen, um komplexe Pflegesituationen richtig einzuschätzen.
- Klinisches Urteilsvermögen: Die Einschätzung erfordert Erfahrung, Empathie und den Blick für das Wesentliche.
- Beratung und Dialog: Die Prüfung dient nicht nur der Kontrolle, sondern soll auch Entwicklungsmöglichkeiten für die Pflegeeinrichtungen aufzeigen.
Unser Verständnis von Qualitätsprüfungen basiert seit jeher auf dem fachlichen Austausch und einer Beratung auf Augenhöhe. Dass sich diese Philosophie mittlerweile in den Qualitätsprüfungs-Richtlinien widerspiegelt, zeigt:
Wir haben es geschafft, nachhaltige Maßstäbe in der Pflege zu etablieren.
Die fortschreitende Digitalisierung verändert auch unsere Prüfungsabläufe selbst. Die wachsende technologische Vielfalt zwingt uns dazu, unsere begrenzten zeitlichen Ressourcen gezielt einzusetzen. Dabei müssen wir uns flexibel an den digitalen Entwicklungsstand und die individuellen Gegebenheiten vor Ort in den Pflegeeinrichtungen anpassen.
Was ist gleichgeblieben:
- Der Auftraggeber: Qualitätsprüfungen erfolgen weiterhin im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen.
- Die Werte und Rolle: Unser Leitbild sowie das gutachterliche Rollenverständnis der Prüferinnen und Prüfer haben sich bewährt und sind unverändert aktuell.
- Das Ziel und die Motivation: Die Motivation bleibt die kontinuierliche Weiterentwicklung von Pflege in Deutschland