Ablauf einer Qualitätsprüfung

Telefonhörer mit Sprechblasen.
SCHRITT 1

Vor der Qualitätsprüfung

Wie vom Gesetzgeber bestimmt, werden wir die jeweiligen Pflegeeinrichtungen einen Tag vor der Qualitätsprüfung per E-Mail, per Fax und auch telefonisch über das Stattfinden der Qualitätsprüfung informieren. Die Qualitätsprüfung erfolgt analog zur „Qualitätsprüfrichtlinie für die Durchführung von Qualitätsprüfungen“. Auch die Kolleginnen und Kollegen vom Medizinischen Dienst unterliegen dieser Prüfgrundlage. Damit Sie sich auf die Prüfung vorbereiten können, haben wir Ihnen in unserem Servicebereich Dokumente zum Download und weiterführende Informationen zur Verfügung gestellt.

Maßnahmenplan mit Uhr.
SCHRITT 2

Während der Qualitätsprüfung

Das Prüfteam stimmt mit den Vertreterinnen und Vertretern der Pflegeeinrichtung zuallererst den Ablauf der Qualitätsprüfung ab. Hierbei nimmt das Prüfteam Rücksicht auf Ihr Tagesgeschäft. Nachfolgend werden, abhängig von der Versorgungsform, nach dem Zufallsprinzip bis zu neun versorgte Personen als Bestandteil einer Stichprobe ausgewählt. Ihre Zustimmung zur Teilnahme an der Qualitätsprüfung wird bei den versorgten Personen oder den hierzu berechtigten Personen eingeholt. Dabei ist es unerheblich, ob die versorgten Personen gesetzlich oder privat versichert sind. Im Anschluss erfolgt eine Beurteilung auf Einrichtungsebene sowie die Prüfung der Prozess- und Ergebnisqualität.

Zwei Personen die sich unterhalten.
SCHRITT 3

Wie die Qualitätsprüfung beendet wird

Die Qualitätsprüfung endet mit einem Abschlussgespräch. Im Abschlussgespräch werden durch das Prüfteam gemeinsam die Ergebnisse aus der Prüfung vor Ort kommuniziert. Dabei werden auch die festgestellten Stärken und Schwächen benannt sowie mögliche Ansätze für Verbesserungen aufgezeigt.

Versandtasche
SCHRITT 4

Nach der Qualitätsprüfung

Der Prüfbericht wird spätestens nach 21 Tagen versendet. Für den Versand der Prüfberichtsdokumente nutzt Careproof, der Prüfdienst der PKV, bereits das QPR-Portal. Im Rahmen der Qualitätsprüfung erhält die Pflegeeinrichtung alle Informationen zur Registrierung und zum Verfahrensantrag für das QPR-Portal. Wenn die Registrierung zum Zeitpunkt des Prüfberichtversandes abgeschlossen ist, erhält die Pflegeeinrichtung an die zur Registrierung genutzte E-Mail-Adresse eine E-Mail. Diese enthält die Information, dass Prüfberichtsdokumente zum Download im QPR-Portal bereitgestellt wurden. Über den in der E-Mail vorhandenen Link können die Prüfberichtsdokumente heruntergeladen werden. Ist die Registrierung beim QPR-Portal noch nicht abgeschlossen, werden derzeit noch die bisherigen Lieferwege für den Prüfberichtversand verwendet. Wenn Sie sich im Vorfeld über das QPR-Portal informieren wollen, können Sie hier nachschauen.