Neue Ankündigungsfrist für Qualitätsprüfungen

Zum 01. Januar 2026 ändert sich der Zeitpunkt der Prüfungsankündigung

Eine Gruppe von 18 Personen hält Zertifikate in die Kamera, stehend auf einer Treppe.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege zum 01. Januar 2026 ändert sich auch der Zeitpunkt der Prüfungsankündigung. Regelprüfungen sind grundsätzlich zwei Arbeitstage zuvor anzukündigen. Careproof begrüßt ausdrücklich diese Änderung, denn sie ermöglicht den Pflegeeinrichtungen eine bessere Vorbereitung auf das Prüfverfahren, insbesondere die Organisation entsprechender personeller und administrativer Aspekte.
In Abstimmung mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung wird eine einheitliche Auslegung des Begriffes „Arbeitstage“ zur Anwendung kommen. Diese sind die Kalendertage Montag bis Freitag, Wochenende und Feiertage zählen nicht als Arbeitstag. Careproof wird auch zukünftig die Qualitätsprüfung telefonisch sowie per Mail und Fax ankündigen.

Bessere organisatorische Vorbereitung der Qualitätsprüfung durch die neue Ankündigungsfrist

Bereits die bisherige Regelung zur Ankündigung am Vortag hat gezeigt, dass hierdurch eine bessere organisatorische Vorbereitung der Qualitätsprüfung ermöglicht wird. Jedoch hat die Praxis gezeigt, dass insbesondere die Ankündigung an einem Sonntag und an einem Feiertag Probleme auslöst und das eigentliche Ziel nicht immer erreicht wird.
Zur Sicherstellung einer Entlastung der Pflegeeinrichtungen bei der Prüfungsvorbereitung hat der Gesetzgeber nun die Erkenntnisse und die Empfehlungen aus dem wissenschaftlichen Abschlussbericht zur Anpassung der Instrumente und Verfahren für Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI und die Qualitätsdarstellung nach § 115 Abs. 1a SGB XI in der ambulanten Pflege, der auch dem Qualitätsausschuss Pflege im Juli 2023 vorgelegt wurde, berücksichtigt. Hier wird explizit darauf verwiesen, dass durch die Verlängerung der Ankündigungsrist keine Verfälschung von Prüfungsergebnissen zu erwarten ist, sondern durch die besseren Vorbereitungsmöglichkeiten der Prüfungsablauf deutlich erleichtert wird.

Neue Ankündigungsfrist als Basis für nachhaltige Entwicklung der Pflegequalität

Durch die Verlängerung der Ankündigungsfrist wird eine gesteigerte Vertrauenskultur ebenso zum Ausdruck gebracht, wie auch eine Wertschätzung gegenüber den beruflich Pflegenden. Das entspricht auch unserer Sichtweise, denn eine Qualitätsprüfung auf Augenhöhe und ein partnerschaftlicher Umgang mit der zu prüfenden Pflegeeinrichtung sichern nicht nur aussagekräftige Prüfungsergebnisse, sondern unterstützen auch den beratungsorientierten Prüfansatz. Dies ist die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung von Pflegequalität.