Doppelprüfungen in Pflegeeinrichtungen abschaffen

Ist das mit dem BEEP-Gesetz möglich?

Klemmbrett mit Aufgabenliste, daneben ein grüner Bleistift und ein blauer Kugelschreiber.
Misstrauen, Schikane und Gängelei sind nur einige wenige Begriffe, die den Pflegenden und Betreibern im Zusammenhang mit der Prüfkultur in deutschen Pflegeeinrichtungen in den Sinn kommen. Seit Jahren wird insbesondere bemängelt, dass die nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder und Kommunen (umgangssprachlich Heimaufsichten) sowie die Medizinischen Dienste und Careproof bei Ihren Prüfungen identische Inhalte haben und damit einen unnötigen bürokratischen Aufwand auslösen.

Gesetzeslage

Eigentlich hatte der Gesetzgeber bereits vor Jahren mit den Ausführungen des § 114 Abs. 3 SGB XI versucht, die Synergieeffekte der Prüfungen stärker zu nutzen. Zur Vermeidung von Doppelprüfungen sollten Heimaufsichten und SGB-XI-Prüfdienste den Prüfungsumfang verringern können, wenn die Ergebnisse der jeweils anderen Prüfinstitution verwertet werden können. In der Praxis führte dies aber nicht zu dem gewünschten Effekt.
Nach den umfassenden Diskussionen in der letzten Legislaturperiode zur Notwendigkeit des Bürokratieabbaus in der Pflege hat man nun im Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung (BEEP) in § 117 SGB XI nachgelegt. Von Modellvorhaben, Auftragsarbeit und gegenseitiger Information ist nun hier die Rede. Dies öffnet neue Möglichkeiten, die eine echte Synergie ermöglichen.

Perspektive der Pflegeeinrichtungen

Doch wer nun denkt, dass zwingend nur noch eine Prüfinstitution im Jahr die Pflegeeinrichtung aufsucht, der irrt. Bürokratieabbau bedeutet an dieser Stelle, dass eine stärkere Fokussierung auf die ordnungsrechtliche Perspektive der Heimaufsichten und auf die leistungsrechtliche Perspektive von Medizinischer Dienst und Careproof erfolgt. Jeder konzentriert sich auf seinen originären Bereich und lässt sich bei Bedarf und Möglichkeit vom anderen zuarbeiten.
Erste Ergebnisse hierzu finden sich beispielsweise bereits in Bayern. Hier hat man sich entschieden, dass die Heimaufsichten sich zukünftig auf anlassbezogene Einsätze beschränken.

Sichtweise von Careproof

Prüfungen sind nie gern gesehen, selbst wir als Prüfdienst sehen das bei unseren eigenen Prüf- und Überwachungsaudits auch so. Aber Sie sind nun mal ein wesentliches Instrument, um Transparenz zu schaffen, für das System und die Gesellschaft. Menschen vertrauen gerne auf „geprüfte Qualität“, daran ist nichts Verwerfliches. Und sie helfen uns bei der Weiterentwicklung unserer Qualität, auch oder sogar besonders in der Pflege.
Also warum nicht die Prüfung als Chance sehen, mutig und voller Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit die Pflegergebnisse transparent zu machen. Gute Pflege darf auch geprüft, kommuniziert und weiterentwickelt werden. Dann sind Prüfungen kein Zeichen von Misstrauen, sondern der vertrauensvolle Weg, um gute Pflege transparent und greifbar zu machen.
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