Medikamentengabe

Handreichung zur Medikamentengabe

Handreichung zur Medikamentengabe als Leistung der behandlungspflegerischen Versorgung in der Tagespflegeeinrichtung

Medikamentengabe

Die aktuellen Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (MuG) in der Tagespflege beziehen das Rechtsgutachten für den Qualitätsausschuss Pflege „Medikamentengabe und Behandlungspflege in der Tagespflege“ ein und legen Anforderungen an die Tagespflegeeinrichtung im Umgang mit behandlungspflegerischen Maßnahmen fest. Diese Anforderungen sollen den Schnittstellenproblemen, die sich in der Tagespflege durch die arbeitsteilige Versorgung mit pflegenden Angehörigen oder einen ambulanten Pflegedienst ergeben, entgegenwirken und eine rechts- und verfahrenssichere Medikamentengabe bzw. Durchführung der Behandlungspflege gewährleisten.


Wie aber gelingt nun die Umsetzung der Maßgaben in den Tagespflegeeinrichtungen? Was muss geregelt und bedacht werden?

Mit diesen Fragen haben sich auch die Trägerverbände der Leistungserbringer beschäftigt und im Dezember 2024 die „Handreichung zur Medikamentengabe als Leistung der behandlungspflegerischen Versorgung in der Tagespflegeeinrichtung“ veröffentlicht. Diese Handreichung soll als Ergänzung und Unterstützung dienen und zeigt neben der Auseinandersetzung mit den Rechten und Pflichten der verschiedenen Akteure im Bereich des Medikamentenmanagements auch Fallbeispiele und Lösungsmöglichkeiten auf. Als Anlagen stellt die Handreichung Muster zu vertraglichen Regelungen, Schweigepflichtsentbindung oder Vollmachten zur Verfügung. Abschließend gibt die Handreichung grundsätzliche Hinweise, welche in erster Linie die Kommunikation und den Informationsfluss unter den Beteiligten sicherstellen sollen.

Auch diese Handreichung ist als Hilfestellung und Angebot für die Leistungserbringer in der Pflege gedacht und besitzt keine rechtliche Verbindlichkeit. Sie wurde den Tagespflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt und wird sicherlich auch genutzt. Vielleicht ist sie Ihnen in Qualitätsprüfungen teilstationär auch schon begegnet. Die Handreichung finden Sie hier.