Wie vom Gesetzgeber bestimmt, werden wir die jeweiligen Pflegeeinrichtungen zwei Tage vor der Qualitätsprüfung per E-Mail, per Fax und auch telefonisch über das Stattfinden der Regelprüfung informieren. Die Qualitätsprüfung erfolgt analog zu den „Prüfungs-Richtlinien für die Durchführung von Qualitätsprüfungen“. Auch die Kolleginnen und Kollegen vom Medizinischen Dienst unterliegen dieser Prüfgrundlage. Damit Sie sich auf die Prüfung vorbereiten können, stellen wir Ihnen in unserem Servicebereich Dokumente zum Download und weiterführende Informationen zur Verfügung.
Anlassprüfungen werden nicht vorab angekündigt.